Stockcar-Regeln:
Bestimmungen
für die Fahrer:
Jeder Fahrer und jede Fahrerin muß im Besitz einer
Fahrerlizenz sein. Das Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlizenz
beträgt 16 Jahre. Jeder Fahrer hat eine Bekleidung entsprechend den
Bestimmungen des ÖSTV zu tragen. Der Fahrer darf sein Auto
grundsätzlich nur bei "HALT" verlassen. Sollte ein Fahrzeug
durch Defekt ausfallen, muß der Fahrer solange angegurtet bleiben und
seinen Helm aufgesetzt haben, bis dieser Lauf vorbei ist oder
"HALT" gegeben wird. Bei unmittelbarer Gefahr (Fahrzeugbrand)
darf das Auto verlassen werden. Außerhalb der Strecke, insbesondere
Fahrerlager ist Schrittempo einzuhalten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die
Disqualifikation am Renntag.
Fahrzeugklassen:
1. unverbaute
Fahrzeuge: Der gesamte Verbau, d.h. Originalkarosserieblech, darf mit
einem ebenem Blech von max. 1mm Stärke bis zur Federbeinmitte
verstärkt werden. Die gesamte Blechstärke darf somit 2mm nicht
überschreiten.
2. Leichtbaufahrzeuge: Bei diesen dürfen keine Veränderungen
vorgenommen werden. Die allgemeinen Bestimmungen müssen eingehalten
werden. Zubau verboten, Abbau erlaubt
3. verbaute Fahrzeuge: Der Verbau darf keine scharfen Kanten aufweisen.
Zusätzliche Sicherung der Motoraufhängung, Verstärkung des
Fahrgestells, der Spurstangen und die Entfernung von Karosserieteilen
sind erlaubt.
Regeln
und allgemeine Bestimmungen :
1. Der Gegner darf von hinten und
seitlich gestoßen, geschoben und umgekippt werden.
2. Auf stehende bzw. umgestürzte Fahrzeuge darf nicht absichtlich
aufgefahren werden.
Offensichtliches Warten auf Rennteilnehmer zum Zwecke des Rammens und
fahren gegen die Fahrtrichtung ist VERBOTEN.
Wurde ein Fahrzeug umgekippt, ist dem Rennen sofort "HALT" zu
geben. Die Weiterführung des Rennens erfolgt nach Aufstellung des
Fahrzeuges. Auffahren und überholen nach dem Abwinken des Rennens ist
strengstens verboten.
3. Die Inanspruchnahme von fremder Hilfe (Zuseher, Mitglieder der
Vereine usw.) ist verboten. Ausgenommen ist das Freimachen der
Rennstrecke durch befugte Personen. Die weitere Teilnahme am Rennen ist
diesen Fahrzeugen nur dann gestattet, wenn die aus eigener Kraft
erfolgen kann.
4. Jener Fahrer, der mit seinem Fahrzeug während eines Rennens ein
anderes Fahrzeug durch umstürzen in eine Situation bringt, bei der das
Rennen mittels roter Fahne anzuhalten ist, kann bis zum nächsten
Streckenposten mit roter Ordnungsfahne auffahren. Hingegen hat der
Fahrer mit dem umgestürzten Auto nach dem Aufstellen auf seinem Platz
zu verweilen, bis das Rennen wieder freigegeben wird. Bei Überfahren
von zwei oder mehr roten Fahnen, erfolgt die Disqualofikation für
diesen Lauf.
5. Gewertet werden der Reihenfolge nach die Fahrzeuge nach der letzten
Runde und dem Eintreffen im Ziel, unter Berücksichtigung der gefahrenen
Rundenzahl.
6. Für die drei Erstplazierten jedes Laufes, werden Pokale
vergeben.
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Technische Bestimmungen und sonstiges sind bei der Rennleitung
anzufordern.
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